Ein eigener Foodtruck ist für viele der Traum, selbstständig gutes Essen auf die Straße zu bringen. Bevor die ersten Burger oder Bowls verkauft werden können, steht jedoch ein entscheidender Schritt an: das Einholen der notwendigen Foodtruck-Genehmigungen. Sie legen den Grundstein dafür, dass Sie mit Ihrem Gewerbe Lebensmittel verkaufen dürfen. Ohne gültige Genehmigungen riskieren Betreiber Bußgelder, Stilllegungen oder sogar den Entzug der Erlaubnis – ein Risiko, das sich vermeiden lässt. Auch wenn die Abläufe mit mehreren Behörden und Formularen zunächst bürokratisch wirken, lässt sich der Weg gut planen, wenn man ihn kennt.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Nachweise vorgeschrieben sind, wie Sie Ihren Food-Truck richtig anmelden und worauf Sie bei Hygiene und Ordnung achten müssen. So starten Sie rechtssicher in Ihr Foodtruck-Business und behalten von Anfang an den Überblick.
Genehmigungen & Vorschriften für den Food-Truck: Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sie müssen ein Gewerbe anmelden und ggf. eine Reisegewerbekarte beantragen.
- Sie erhalten Ihre Steuernummer über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Hygieneschulung nach LMHV und Belehrung nach IfSG sind vorab zu absolvieren.
- Die Betriebsanzeige nach EU-Hygienerecht beim Veterinär- bzw. Lebensmittelüberwachungsamt ist durchzuführen.
- Stellplatz klären: Sondernutzung im öffentlichen Raum oder Vertrag auf Privatflächen
- Technische Anforderungen prüfen: Ausstattung, Wasser, Abwasser, Lüftung, Sicherheit
- Lassen Sie Gas- und Elektroprüfung regelmäßig durchführen.
- Brandschutzmaßnahmen sind zu gewährleisten, etwa Feuerlöscher bereitstellen.
- Schließen Sie die vorgeschriebenen Versicherungen ab (Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Kasko).
- Gleichen Sie Gesamtgewicht und Zuladung mit den Führerscheinanforderungen ab.
Der rechtliche Start in die Foodtruck-Welt
Bevor Sie mit Ihrem Foodtruck losfahren, brauchen Sie eine rechtliche Grundlage. Ohne Gewerbeanmeldung darf kein Verkauf starten, auch nicht auf Test-Events. Melden Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde an, in der Ihr Betriebssitz liegt. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis, eine Meldebescheinigung und, falls vorhanden, den Handelsregisterauszug mit. Die anfallenden Gebühren liegen meist zwischen 20 und 60 Euro.
Überlegen Sie vorher, ob Sie stationär oder mobil arbeiten werden. Verkaufen Sie regelmäßig an unterschiedlichen Orten, gilt Ihr Geschäft als Reisegewerbe. Dafür brauchen Sie eine Reisegewerbekarte, die Sie beim Ordnungsamt beantragen. Wer dagegen dauerhaft an einem festen Standort steht – etwa auf einem Wochenmarkt oder Privatgrundstück –, kommt mit einer klassischen Gewerbeanmeldung aus. In beiden Fällen zählt die Genehmigung für einen Foodtruck zu den wichtigsten Schritten, bevor Sie offiziell starten können.
Nach der Anmeldung informiert das Amt automatisch das Finanzamt. Sie erhalten einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Füllen Sie ihn zeitnah aus, um Ihre Steuernummer zu erhalten – ohne diese dürfen Sie keine Rechnungen stellen und Umsätze einstreichen.
Tipp: Beantragen Sie alle Unterlagen gleichzeitig. Viele Städte bieten Online-Formulare, mit denen Sie Gewerbe, Reisegewerbekarte und steuerliche Registrierung parallel anstoßen können. So sparen Sie wichtige Zeit.
Sie möchten jetzt loslegen? Als erfahrener Foodtruck-Hersteller begleiten wir Sie von der Idee bis zum einsatzbereiten Fahrzeug. Mit uns, können Sie einen Foodtruck kaufen oder mit unserem Foodtruck-Leasing entspannt in Ihren Betrieb starten. Wenn Sie schnell starten möchten, haben Sie die Möglichkeit, bei Eventmobile Saar auch einen Foodtruck gebraucht zu kaufen.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie u. a. zu Foodtruck-Kosten und worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Foodtruck eröffnen.
Wir beraten Sie gern per Telefon, E-Mail oder WhatsApp und planen gemeinsam den passenden Truck.
Lebensmittel, Hygiene und Schulungen
Sobald Sie mit Lebensmitteln arbeiten, sind zwei Nachweise Pflicht: die Hygieneschulung nach LMHV und die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG). Beide benötigen Sie, um Speisen oder Getränke im Foodtruck zubereiten zu dürfen.
Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) können Sie bei IHKs, Handwerkskammern oder spezialisierten Schulungsanbietern absolvieren. Viele bieten Online-Kurse mit Teilnahmebestätigung an. Inhalte sind u. a. Personalhygiene, Reinigung, Temperaturkontrolle und der sachgerechte Umgang mit Lebensmitteln. Hygieneschulungen für Lebensmittel müssen jährlich wiederholt werden.
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt. Viele Ämter bieten feste Termine oder Online-Buchungen an. Die Belehrung dauert etwa 30 bis 60 Minuten, kostet meist 20 bis 40 Euro und darf zum ersten Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung gilt anschließend unbefristet; Arbeitgeber müssen jedoch alle zwei Jahre intern erneut belehren und dies dokumentieren. Eine Bescheinigung ist am ersten Arbeitstag im Truck vorzulegen und wird auch im Genehmigungsprozess für Ihren Foodtruck verlangt.
Sobald beide Nachweise vorliegen, melden Sie Ihren Betrieb beim Veterinär- bzw. Lebensmittelüberwachungsamt an (Betriebsanzeige nach EU-Hygienerecht). Dort wird geprüft, ob Ihr Gewerbe den örtlichen Vorschriften entspricht. Planen Sie diese Schritte idealerweise mit Vorlauf zur Eröffnung ein – manche Ämter haben Wartezeiten für Termine.
Tipp: Viele Gründer und Gründerinnen erledigen die Schulungen bereits, während der Truck fertiggestellt wird. So lassen sich Behördentermine, Fahrzeugabnahmen und Hygieneunterlagen in einem Schritt bündeln. Das spart Zeit und Rückfragen bei der Prüfung durch das Gesundheitsamt.
Der richtige Food-Truck-Stellplatz: Genehmigungen und Standorte
Ohne eine gültige Foodtruck-Genehmigung darf kein Betrieb starten – auch nicht, wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche verkaufen. Entscheidend ist, wo Ihr Wagen steht und wem der Platz gehört. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen öffentlichen und privaten Stellplätzen.
Öffentlicher Raum: Genehmigung des Foodtrucks beim Ordnungsamt
Wer seinen Food-Truck auf Straßen, Plätzen oder Märkten betreiben möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis vom Ordnungsamt. Dafür müssen meist ein Lageplan, Angaben zum Fahrzeug und ein kurzes Konzept eingereicht werden. Die Gebühren liegen je nach Stadt und Dauer zwischen 50 und 300 Euro pro Monat. Beantragen Sie die Genehmigung des Foodtrucks frühzeitig, da beliebte Standorte oft begrenzt oder nur saisonal vergeben werden.
Private Stellplätze: Verträge mit Eigentümern oder Betreibern
Auf Privatflächen – etwa auf Firmenparkplätzen oder Festivalgeländen – ist keine städtische Genehmigung für den Foodtruck nötig, sondern eine schriftliche Vereinbarung mit dem Eigentümer. Darin sollten Nutzungsdauer, Strom- und Wasseranschluss sowie Entsorgung geregelt sein. Klare Verträge schützen beide Seiten und vermeiden spätere Konflikte.
Tipp: Behörden frühzeitig einbinden
Prüfen Sie, ob Ihr Standort die Hygiene- und Entsorgungsvorschriften erfüllt. Vorgaben zu Wasser, Abwasser und Müll unterscheiden sich je nach Kommune.
Eine Anfrage beim zuständigen Ordnungsamt spart oft Zeit und verhindert Verzögerungen bei der Foodtruck-Genehmigung.
Technik, Fahrzeug und Sicherheit
Ein Foodtruck ist ein fahrendes Gewerbe und damit gelten technische, hygienische und sicherheitsrelevante Vorschriften. Bevor Sie starten, muss Ihr Fahrzeug zugelassen sein und alle vorgeschriebenen Prüfungen absolviert haben. Nur so ist der sichere Betrieb im Einklang mit den geltenden Regelungen gewährleistet.
Technik und Ausstattung
Damit Ihr Food-Truck als gewerbliches Fahrzeug anerkannt wird, sind bestimmte Anforderungen Pflicht: rutschfeste, leicht zu reinigende Böden, hygienische Arbeitsflächen, funktionierende Kühl- und Frischwasseranlagen, getrennte Abwassertanks, ausreichende Belüftung sowie klar gekennzeichnete Gas- und Stromleitungen.
Eventmobile Saar liefert alle Trucks geprüft und einsatzbereit, inklusive technischer Nachweise und Anschlüsse.
Gas- und Elektroprüfung
Für den rechtssicheren Betrieb sind zwei regelmäßige Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben:
- Gasprüfung nach G 607: für Fahrzeuge mit Gasinstallationen, alle zwei Jahre durch Fachbetriebe
- Elektroprüfung nach DGUV V3: für elektrische Anlagen und Geräte, ebenfalls alle zwei Jahre.
Diese Prüfungen sind Pflicht, um den Versicherungsschutz und die entsprechende Genehmigung Ihres Foodtrucks aufrechtzuerhalten.
Brandschutz und Betriebssicherheit
Auch im Alltag spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Mindestens ein geprüfter Feuerlöscher ist vorgeschrieben, bei Fritteusen zusätzlich ein Fettbrandlöscher oder eine Löschdecke. Kontrollieren Sie regelmäßig Dichtungen, Schläuche und Steckdosen und halten Sie Notausgänge frei. Ein technisch geprüfter Wagen schützt Sie und Ihr Personal und erleichtert spätere Kontrollen durch die Behörden.
Alle von Eventmobile Saar gefertigten Foodtrucks entsprechen den aktuellen technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften. Sie erhalten Ihr Fahrzeug vollständig geprüft, zugelassen und bereit für die Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Treten Sie direkt telefonisch, per Mail oder über WhatsApp mit uns in Kontakt.
Kosten, Leasing und Versicherung
Investition und laufende Kosten
Ein Foodtruck ist eine mobile Investition mit laufenden Betriebskosten: Der Preis variiert je nach Ausstattung, Größe und Technik; hinzu kommen Aufwände für Foodtruck-Genehmigungen, Versicherung, Wartung, Kraftstoff und Personal. Ein strukturierter Finanzierungs- bzw. Businessplan hilft bei Kalkulation, Liquidität und Fördermitteln – und erleichtert Abstimmungen mit Finanzamt und Bank, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Leasing und Finanzierung
Foodtruck-Leasing schont die Anfangsliquidität: planbare Raten, steuerlich absetzbar, ideal zum Testen des Konzepts oder für spätere Modernisierungen des Fahrzeugs. Einen Foodtruck gebraucht zu kaufen, ist eine Alternative mit geringerer Einstiegssumme.
Versicherung und Absicherung des Betriebs
Die Betriebshaftpflicht ist unverzichtbar; ergänzend empfehlen sich Produkthaftpflicht (Lebensmittel/Getränke) und Kasko für den Wagen. Manche Veranstalter verlangen zusätzliche Nachweise zu Brandschutz- oder Sachversicherungen – so bleiben Sie konform mit lokalen Vorschriften und sichern Ihren Food-Truck im Alltag ab.
Gewicht, Zuladung und Führerschein
Gesamtgewicht realistisch planen: Geräte, Vorräte, Gasflaschen, Wasser und Personal summieren sich schnell; Überladung gefährdet Sicherheit, Genehmigungsfähigkeit und Versicherungsschutz. Klären Sie die zulässige Zuladung vor dem Ausbau; Fahrzeuge über 3,5 t erfordern Führerschein C1.
Tipp: Klären Sie bereits vor dem Ausbau, wie viel Zuladung nach Einbau aller Geräte tatsächlich bleibt. Verzichten Sie auf riskante Tricks, wie das temporäre Ausbauen von Geräten für die Abnahme. Beachten Sie außerdem: Trucks über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen nur mit dem Führerschein der Klasse C1 gefahren werden.
Wir von Eventmobile Saar planen Ihr Fahrzeug so, dass Sie sämtliche Foodtruck-Genehmigungen erhalten. Gerne beraten wir Sie hierzu. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
Häufige Fehler und Praxistipps
Viele Gründer und Gründerinnen unterschätzen, wie eng Organisation, Genehmigungen und Betrieb eines Foodtrucks zusammenhängen. Die größten Probleme entstehen selten durch fehlende Motivation, sondern durch unvollständige Unterlagen, unklare Zuständigkeiten oder technische Versäumnisse bei der Beantragung entsprechender Foodtruck-Genehmigungen. Nachfolgend haben wir die häufigsten Fehler für Sie aufgelistet:
1. Fehlende oder unvollständige Dokumente
Ein häufiger Fehler ist, dass Unterlagen doppelt oder gar nicht eingereicht werden, etwa, wenn Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung oder Hygieneunterlagen zeitlich auseinanderfallen.
Achten Sie darauf, dass alle Ämter denselben Informationsstand haben (Gewerbeamt, Finanzamt, Gesundheitsamt). So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen bei der Genehmigung des Foodtrucks.
2. Unklare Zuständigkeiten bei Behörden
Gerade in größeren Städten sind mehrere Stellen beteiligt – etwa Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Marktverwaltung. Wer nicht weiß, welche Behörde für welche Vorschrift zuständig ist, verliert wertvolle Zeit.
Ein kurzer Anruf beim Bürgerbüro oder Ordnungsamt klärt oft den Ablauf und hilft, die notwendigen Genehmigungen für Foodtrucks vollständig und in der richtigen Reihenfolge zu beantragen.
3. Hygienevorschriften zu spät umgesetzt
Ohne Hygieneschulung nach LMHV und Belehrung nach IfSG darf kein Lebensmittelverkauf stattfinden. Viele Gründer und Gründerinnen buchen diese Termine zu spät.
Planen Sie Schulungen mit mehrwöchigem Vorlauf vor der Eröffnung ein, um bei der Prüfung Ihrer Foodtruck-Genehmigung keine Verzögerung zu riskieren.
4. Stellplatzfragen nicht vollständig geregelt
Ein nicht genehmigter Standort ist einer der häufigsten Gründe für Bußgelder. Auch private Flächen erfordern schriftliche Vereinbarungen bzgl. Haftung, Abfall und Energieversorgung.
Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten und erleichtert spätere Kontrollen im Rahmen der Genehmigung Ihres Foodtrucks.
5. Technische Prüfungen übersehen
Manche Betreiber und Betreiberinnen vergessen, Gas- oder Elektroprüfung rechtzeitig zu erneuern. Beide Nachweise müssen spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Wer Prüfintervalle verpasst gefährdet die Gültigkeit entsprechender Foodtruck-Genehmigungen und riskiert sogar eine Stilllegung oder Versicherungsprobleme.
6. Fehlender finanzieller Puffer
Selbst bei guter Planung kann der Start länger dauern als gedacht. Berücksichtigen Sie im Businessplan eine Reserve für Umsatzeinbußen, Reparaturen und Zusatzgebühren.
Ein finanzieller Puffer sorgt dafür, dass Ihr Betrieb ruhig und sicher starten kann – selbst, wenn sich die Genehmigung für den Foodtruck verzögert oder neu beantragt werden muss.
Wir beraten Sie gern per Telefon, E-Mail oder WhatsApp zum Foodtruck-Kauf oder -Leasing. Gemeinsam planen wir den passenden Truck für Ihr Business.
