Wer mit einem Foodtruck unterwegs ist, muss strenge Hygienevorschriften einhalten sowie einige behördliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Damit Sie mit Ihrer mobilen Gastronomie diesbezüglich alle Auflagen erfüllen, haben wir in unserem Ratgeber für Sie die wichtigsten Food-Truck-Hygienevorschriften zusammengefasst.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die EU-Verordnung 852/2004 regelt u. a. Foodtruck-Hygienevorschriften.
- Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ergänzt die EU-Verordnung.
- § 43 Infektionsschutzgesetz schreibt eine Belehrung beim Gesundheitsamt vor.
- Die Ausarbeitung eines HACCP-Konzepts schafft klare Abläufe für Imbiss-Hygienevorschriften.
- Alltagshygiene und klare Regeln zur Umsetzung der Food-Truck-Hygienevorschriften sind das A und O.
Hygienevorschriften für Imbisswagen und Foodtrucks einfach erklärt
Hygienevorschriften sind im Foodtruck-Betrieb unverzichtbar, um Gäste vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen Bußgelder, behördliche Auflagen oder sogar die vorübergehende bzw. dauerhafte Schließung des Betriebs. Deshalb ist es wichtig, die zentralen Richtlinien zu kennen und konsequent umzusetzen.
Alle Hygieneanforderungen für Foodtrucks leiten sich aus folgenden Kernregelwerken ab:
EU-Verordnung 852/2004 & Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Die EU-Verordnung 852/2004 legt die grundlegenden Anforderungen an die Lebensmittelhygiene fest und bildet den Rahmen für alle Lebensmittelbetriebe – also auch Hygienevorschriften für Foodtrucks und Imbisswagen. Sie definiert, wie Lebensmittel sicher verarbeitet, gelagert und ausgegeben werden müssen, damit Kontaminationen vermieden und die Lebensmittelsicherheit im täglichen Betrieb gewährleistet bleibt.
In Deutschland wird diese Basis durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) konkretisiert. Sie regelt vor allem die Anforderungen an Personalhygiene und Arbeitsweise im Umgang mit Lebensmitteln.
Für Foodtruck-Betreiber bedeutet das in der Praxis:
- Arbeitsflächen müssen glatt, robust und leicht zu reinigen sein.
- Lebensmittel müssen sauber gelagert, gekühlt oder warmgehalten werden.
- Rohware und verzehrfertige Speisen sind strikt zu trennen.
- Saubere Arbeitskleidung, gute persönliche Hygiene und regelmäßiges Händewaschen des Personals sind Pflicht.
- Klare Reinigungsroutinen sowie eine ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung von Lebensmitteln sind einzuhalten.
Die vollständigen Anforderungen zur den Hygienevorschriften für Foodtrucks, Imbisswagen und Co. können in den offiziellen Gesetzestexten zur EU-Verordnung 852/2004 zur LMHV nachgelesen werden und sollten jedem Foodtruck-Betreiber bekannt sein.
Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG)
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen alle Mitarbeitenden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung beim Gesundheitsamt erhalten. Die Belehrung erfolgt in der Regel bei dem für Ihren Wohn- oder Betriebsort zuständigen Gesundheitsamt, viele bieten sie inzwischen auch als Online-Termin an. Durch entsprechende Schulungen wird ein Risikobewusstsein geschaffen und verhindert, dass Erkrankungen über Lebensmittel auf Gäste übertragen werden.
Für den Foodtruck-Betrieb bedeutet das konkret:
- Ohne gültige Belehrung zu den Food-Truck-Hygienevorschriften darf niemand mit Lebensmitteln arbeiten.
- Wer unter Durchfall, Erbrechen, Fieber oder offenen, entzündeten Wunden leidet, darf nicht im Foodtruck eingesetzt werden.
HACCP-Konzept: Klare Abläufe für Imbiss-Hygienevorschriften
Ein HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist für alle Lebensmittelbetriebe, wie Foodtrucks und Imbisswagen verpflichtend. Ziel ist es, alle möglichen Risiken für die Lebensmittelsicherheit systematisch zu erkennen, zu bewerten und mit festen Kontrollen zu beherrschen. Dazu gehören gemäß Food-Truck-Hygienevorschriften vor allem mikrobiologische Gefahren (z. B. Keime durch falsche Lagerung), chemische Risiken (z. B. Reinigungsmittelreste) und physikalische Risiken (z. B. Fremdkörper im Produkt).
Praktische Beispiele für HACCP-Maßnahmen im Foodtruck:
- Temperaturprotokolle für Kühlschrank, Tiefkühlung und Warmhaltebereich
- ein klar strukturierter Reinigungs- und Desinfektionsplan für Küche, Geräte und Arbeitsflächen
- Lieferanten- und Chargendokumentation zur Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Lebensmittel
- festgelegte Kontrollpunkte (z. B. Wareneingangskontrolle, Endkontrolle vor Ausgabe) mit zuständigen Personen
Wichtig im Zusammenhang mit den Food-Truck-Hygienevorschriften: Die HACCP-Aufzeichnungen sind Teil der sogenannten Eigenkontrolle und müssen bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt jederzeit vorzeigbar sein. Ein gut gepflegtes HACCP-System zeigt, dass der Betrieb seine Verantwortung für Hygiene und Lebensmittelsicherheit ernst nimmt.
Technik, Alltagshygiene und klare Regeln: ein Muss für jeden Foodtruck
Nur wenn die technische Ausstattung Ihres Foodtrucks auf hygienische Prozessabläufe ausgelegt ist und im mobilen Alltag klare Routinen eingehalten werden, können Sie die Food-Truck-Hygienevorschriften zuverlässig erfüllen. Lebensmittelechte Arbeitsflächen, sichere Kühl- und Warmhaltebereiche, eine saubere Wasserversorgung, ein Abfallkonzept und strukturierte Abläufe beim Umgang mit Lebensmitteln bilden dabei die Basis. Wer zusätzlich die vier zentralen Rechtsgrundlagen beachtet, betreibt seinen Foodtruck rechtssicher, hygienisch und schafft dauerhaft Vertrauen bei Gästen, Veranstaltern und Behörden.
Eventmobile Saar: Ihr Experte für Foodtrucks und Imbisswagen
Wenn Sie planen, einen eigenen Foodtruck zu eröffnen, sollten Sie sich über die Kosten von Foodtrucks informieren. Als erfahrener Foodtruck-Hersteller bieten wir Ihnen verschiedene Optionen für den Start in Ihre mobile Gastronomie. Bei uns können Sie nicht nur einen neuen Foodtruck kaufen, sondern auch gebrauchte Foodtrucks kaufen oder ein Foodtruck-Leasing abschließen.
Sie haben Fragen zu den Food-Truck-Hygienevorschriften oder möchten direkt ein individuelles Angebot erhalten? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, gerne telefonisch, per E-Mail oder bequem per WhatsApp.
